Wenn Ihr Unternehmen in Deutschland einstellen möchte, müssen Sie wissen, dass das Land einen der am stärksten regulierten Arbeitsmärkte der Welt hat. Die deutschen Arbeitsgesetze sollen die Rechte der Mitarbeiter wahren. Mit diesen strengen Regeln und Richtlinien für Arbeitgeber wissen deutsche Arbeitnehmer, was sie erwarten können, wenn sie sich auf eine Stelle bewerben.
Hier sind fünf obligatorische Vorteile, die Ihr Team von Ihnen erwarten wird, wenn Sie sie einstellen.
1. Gesetzliche Gesundheitsversorgung
Deutschland verfügt über ein gesetzliches Gesundheits- und Sozialversicherungssystem. Die Beiträge zu diesen Systemen betragen etwa 12 Prozent zusätzlich zu den Gesamtkosten der Beschäftigung. Diese sind vom Arbeitgeber vom Gehalt eines Arbeitnehmers einzubehalten und an die jeweiligen Institutionen zu zahlen.
Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht verpflichtend. So waren 2009Mitarbeiter mit einem Einkommen von weniger als EUR€400 oder mehr als EUR€48,150 (EUR€43,200 bei privaten Versicherungsnehmern) nicht verpflichtet, sich der gesetzlichen Krankenversicherung anzuschließen. Es steht diesen Arbeitnehmern frei, einer privaten Einrichtung statt einer öffentlichen Versicherung beizutreten. Der Ehepartner und die Kinder des Mitarbeiters haben Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen der Familienversicherung.
Die meisten Arbeitgeber bieten auch eine zusätzliche Krankenversicherung an, um die Kosten für die zusätzliche Krankenversicherung zu erstatten.
2. Bezahlte Blätter
Urlaub und Ferien
Die marktübliche Neubewertung der Urlaubstage für Vollzeitmitarbeiter in Deutschland beträgt 25 bis 30 Tage pro Jahr zuzüglich 12 Feiertagen.
Genesungsurlaub
Mitarbeiter haben Anspruch auf mindestens sechs Wochen Krankheitsurlaub bei vollem Gehalt, wenn sie eine ärztliche Bescheinigung ihrer Ärzte vorlegen können. Nach sechs Wochen werden die Mitarbeiter von ihrer Krankenversicherung bezahlt.
Mutter- und Vaterschutzurlaub
Mütter haben Anspruch auf einen voll bezahlten Mutterschaftsurlaub von sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten erhöht sich der Urlaub auf 12 Wochen nach der Geburt, die zum Teil von der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Arbeitgeber bezahlt werden.
Vaterschaftsurlaub fällt unter Elternzeit. Nach der Geburt eines Kindes haben beide Eltern Anspruch auf maximal 36 Monate (etwa 3 Jahre) und können auf die beiden aufgeteilt werden. Sie können auch entscheiden, bis zu 30 Stunden pro Woche in Teilzeit zu arbeiten. Dieser Urlaub ist unbezahlt.
3. Kfz- Zuschuss
Arbeitgeber in Deutschland bieten Managern, Vertriebsmitarbeitern und technischen Supportteams in der Regel eine Autozulage, die für den Mitarbeiter als Nebenleistung der Beschäftigung steuerpflichtig ist. Die Kfz-Zulagen reichen von €400 bis €1,000 pro Monat.
Mitarbeiter können auch für einen Firmenwagen verhandeln, den sie auch für den persönlichen Gebrauch fahren können. Dies ist eine Sachleistung, hat einen wesentlichen Wert und ist Teil der Vergütung des Mitarbeiters. Sie unterliegt steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Beiträgen.
4. Kündigungs- und Abfindungszahlungen
Die Kündigung eines Arbeitnehmers in Deutschland ist nicht einfach, da die meisten Arbeitgeber dem deutschen Kündigungsschutzgesetz unterliegen.
Nach sechsmonatiger Beschäftigung müssen Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung eines Mitarbeiters nachweisen können.
Der Mitarbeiter hat 21 Tage nach seiner Kündigung Zeit, seine Entlassung in einem Arbeitsgericht anzufechten. In etwa 80 Prozent der Fälle gibt es einen Vergleich, um der Person eine Abfindungsgebühr über der Marktnorm zu zahlen. Der Arbeitgeber muss einen begründeten Grund und eine ordnungsgemäße Mitteilung vorlegen – es ist wichtig, dass der Arbeitgeber mindestens vier Wochen vor der Entlassung eine schriftliche Mitteilung abgibt. Die Kündigungsfrist verlängert sich in Abhängigkeit von der Dauer der Beschäftigung. Wenn ein Mitarbeiter seit 10 Jahren oder länger arbeitet, kann die Kündigungsfrist von fünf auf sieben Monate verlängert werden. Wenn die Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitnehmers nicht melden, müssen sie eine obligatorische Abfindung zahlen.
Die Mindestabfindung oder Abfindungszahlung, die ein Unternehmen erwarten kann, beträgt ein halbes Monatsgehalt für jedes Beschäftigungsjahr.
5. Arbeitslosenversicherung
Mitarbeiter, die mindestens 18 Stunden pro Woche arbeiten, haben Anspruch auf Arbeitslosenversicherung, unabhängig davon, ob sie entlassen wurden oder gekündigt wurden. Sie erhalten 60 Prozent des Nettoeinkommens des letzten Jahres, und die Dauer der Versicherung hängt von ihren Beiträgen und ihrem Alter ab. Die Mindestdauer beträgt sechs Monate und die Höchstdauer beträgt 24 Monate. Nach diesem Zeitraum erhalten sie einen reduzierten Tarif (ca. EUR €350 pro Monat) und eine Kinderpauschale.
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