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 LuLuxemburger Tochtergesellschaft.

Population

660,809

Sprachen

1.

Luxemburgisch

2.

Französisch

3.

Deutsch

Landeshauptstadt

Luxemburg-Stadt

Währung

Euro (€) (EUR)

Die Gründung einer Tochtergesellschaft ist für jedes Unternehmen ein bedeutender Schritt, und die Wahl Luxemburgs ist eine hervorragende Möglichkeit, sich in der Europäischen Union (EU) einen Namen zu machen. Während das Wachstum Ihres Unternehmens aufregend ist, kann es auch stressig sein, eine neue   in einer Region zu gründen, in der Sie möglicherweise nicht mit den örtlichen Gesetzen vertraut sind. Anstatt es alleine herauszufinden, kann der G-P helfen.

Hier sind einige wichtige Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten, bevor Sie eine Tochtergesellschaft in Luxemburg gründen oder mit einer Tochtergesellschaft als Alternative arbeiten.

So gründen Sie eine luxemburgische Tochtergesellschaft

Eine Tochtergesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Kapital aus mindestens 50% der  finanziellen Beiträge einer anderen Gesellschaft, der sogenannten Muttergesellschaft, gebildet wurde. Wenn Sie sich für die Gründung einer Tochtergesellschaft in Luxemburg entscheiden, müssen Sie den genauen Standort Ihres Unternehmens sorgfältig prüfen. Kultur und Sprachen können je nach Region variieren, was sich auf die Funktionsweise Ihres Unternehmens auswirken kann.

International-Unternehmen haben bei der Gewerbeanmeldung 5 Optionen zur Auswahl. Am beliebtesten ist eine „ Société á Responsabilité Limitée“   (SARL.arl), die einer privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung ähnelt. Die meisten Unternehmen, die eine Tochtergesellschaft in Luxemburg gründen möchten, wählen diese Option. Allerdings hängt die Wahl davon ab, wie aktiv Sie im Land sein werden.

Die Schritte zur Gründung einer luxemburgischen Tochtergesellschaft umfassen:

  • Hinterlegen Sie den Mindestkapitalbetrag   (dieser muss zum Zeitpunkt der Gründung vollständig gezeichnet und eingezahlt sein).
  • Verifizieren Sie Ihr Unternehmen und reservieren Sie Ihren Namen.
  • Beauftragen Sie einen Notar mit der Ausarbeitung und Beglaubigung Ihrer Gesellschaftsurkunde.
  • Beantragen Sie eine Geschäftslizenz.
  • Registrieren Sie sich beim Handels- und Firmenregister.
  • Lassen Sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren.
  • Freigabe des genehmigten Kapitals.

Luxemburger Nebengesetze

Luxembourg variieren je nach Art des Unternehmens, das Sie registrieren. Für eine SARL benötigen Sie ein eingezahltes Mindestkapital von 12,000 EUR. Dieses Kapital ist in Namensaktien mit oder ohne Nennwert eingeteilt. Öffentliche Ausgaben von Aktien oder Anleihen sind nicht zulässig, private Anleiheemissionen hingegen schon – für Wandelanleihen ist die Zustimmung der Aktionäre erforderlich. Unternehmen müssen Anteilseigner zwischen 2 und 100 haben, und die Anteilseigner haften bis zur Höhe ihres eingezahlten Kapitals.

Eine SARL wird von   1 oder mehr Managern   verwaltet, die Aktionäre sein können oder nicht, .   Für SARLs mit   mehr als  60 Aktionären,   muss mindestens einmal im Jahr eine Hauptversammlung mit allen Mitgliedern abgehalten werden.     SARLs mit   mehr als 60 Aktionären   unterliegen außerdem der obligatorischen Aufsicht durch einen oder mehrere interne Prüfer, deren Namen in der Satzung aufgeführt sind. Diese Wirtschaftsprüfer können Aktionäre sein oder auch nicht.

Zu den weiteren relevanten Gesetzen gehört die Sicherstellung der Eindeutigkeit Ihres Firmennamens, die Einrichtung von Bankkonten im Inland zur Einzahlung von Kapital und die offizielle Gründung vor einem luxemburgischen Notar.

Vorteile der Gründung einer luxemburgischen Tochtergesellschaft

Sobald Sie alle luxemburgischen Tochtergesetze befolgen und den Betrieb Ihres Unternehmens aufnehmen, können Sie zahlreiche Vorteile genießen. Tochtergesellschaften können unabhängig von der Muttergesellschaft betrieben werden, was die Muttergesellschaft vor kostspieligen Rechtsstreitigkeiten oder Fehlern schützt. Diese Regelung kommt auch der Tochtergesellschaft zugute, da Sie die Struktur wählen können, die am besten zur luxemburgischen Kultur passt.

Darüber hinaus hat die Tochtergesellschaft als lokales Unternehmen Anspruch auf öffentliche Beihilfen, was die Tür für neue Investoren öffnet, und die Muttergesellschaft kann neben anderen Vorteilen von Steuerbefreiungen in Bezug auf die von der Tochtergesellschaft ausgeschütteten Dividenden profitieren.

Andere wichtige Überlegungen

Bevor Sie Unterlagen für Ihre Tochtergesellschaft vorbereiten, müssen Sie bestimmte Rollen in Ihrem Unternehmen festlegen. Jemand muss sich die Zeit nehmen, sich mit allen Feinheiten des luxemburgischen Tochterrechts vertraut zu machen. Sie müssen außerdem den richtigen Geldbetrag beiseite legen, um unter anderem das erforderliche Startkapital zu decken.

Bedenken Sie außerdem, dass für einige Tätigkeitsbereiche eine besondere Genehmigung erforderlich ist (z. B. Banken, Finanzen, Versicherungen, Immobilien usw.).

Es kann Monate dauern, selbst eine luxemburgische Tochtergesellschaft zu gründen. Zum Glück gibt es Alternativen. Mit G-P können Unternehmen unsere etablierte luxemburgische Tochtergesellschaft nutzen, um innerhalb von Minuten und nicht Monaten mit der Einstellung zu beginnen. Unser starkes Team aus HR- und Rechtsexperten hilft Ihnen dabei, alle   Luxemburger Arbeitsgesetze einzuhalten und bietet Ihnen bei jedem Schritt kontinuierliche Unterstützung.

Erschließen Sie neue Märkte mit G-P – keine neuen Einheiten erforderlich.

Schlagen Sie mit G-P die Konkurrenz und erschließen Sie neue Märkte in wenigen Minuten, nicht in Monaten. Wir haben unser branchenführendes Team von HR- und Rechtsexperten in der Region mit unserer führenden Global Growth Platform™ gepaart, um Ihnen dabei zu helfen, in mehr als 180 Ländern konform einzustellen, sodass keine lokalen Unternehmen oder Tochtergesellschaften eingerichtet werden müssen.

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Haftungsausschluss

DIESE INHALTE DIENEN REIN INFORMATIVEN ZWECKEN UND STELLEN IN KEINERLEI WEISE RECHTLICHE ODER STEUERLICHE RATSCHLÄGE DAR. Sie sollten sich stets von Ihrem/n eigenen Rechts- oder Steuerberater/n beraten lassen und sich auf sie verlassen. G-P stellt keine rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge bereit. Die Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Belegschaft zugeschnitten und spiegeln nicht G-Ps Produktbereitstellung in jeglichen Ländern wider. G-P übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen und haftet nicht für Folgen oder Schäden, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen, oder im Zusammenhang mit diesen Informationen entstehen.

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